Was tun nach einem rechten Angriff
Ein rechter Angriff kommt für Betroffene meistens völlig überraschend. Viele Betroffene fühlen sich in der Situation und auch in der Zeit danach überfordert und wissen nicht, wie sie mit dem Geschehenen umgehen sollen.
Wir haben daher an dieser Stelle einige Handlungsempfehlungen zusammengetragen. Wir erklären, was Sie tun können, wenn Sie selbst rechte Gewalt erleben – während eines Angriffs und danach.
Ein weiterer Abschnitt richtet sich an Zeug*innen rechter Gewalttaten: Hier geben wir Hinweise dazu, wie Sie Betroffene unterstützen können.
Was kann ich während eines Angriffs tun?
Wenn Sie angegriffen werden, befinden Sie sich wahrscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation. Es ist trotzdem wichtig, möglichst ruhig zu bleiben und dem Gegenüber selbstsicher zu begegnen.
- Sprechen Sie die Angreifenden mit lauten und kurzen Aussagen an: „Lassen Sie mich in Ruhe“ oder „Hören Sie auf“. Es ist wichtig, die Angreifenden zu siezen, damit Umstehende merken, dass es sich nicht um einen privaten Konflikt handelt.
- Sprechen Sie konkrete Personen an, um Hilfe zu bekommen: „Sie mit der roten Jacke, ich werde angegriffen, rufen Sie die Polizei.“
- Versuchen Sie, einen Sicherheitsabstand zu den Angreifenden zu halten.
- Wenn Sie den Ort verlassen können, begeben Sie sich in die Nähe anderer Menschen oder gehen Sie zum nächsten belebten Ort, etwa in ein Restaurant oder ein Geschäft.
- Wenn es die Situation erlaubt, rufen Sie selbst die Polizei und geben Sie an, wo und von wie vielen Personen Sie angegriffen werden.
Was kann ich nach einem Angriff tun?
- Sprechen Sie Zeug*innen der Tat an und notieren Sie sich ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Handynummer). Das ist für die Strafverfolgung der Täter*innen wichtig.
- Gehen Sie am besten direkt oder möglichst bald nach dem Angriff in ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis und lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren. Fragen Sie nach einem Attest. Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen und allen Sachschäden.
- Schreiben Sie möglichst kurz nach der Tat auf, was Ihnen passiert ist (Gedächtnisprotokoll). Gerichtsverfahren gegen die Täter*innen finden in der Regel erst Monate oder Jahre später statt, sodass eine Gedächtnisstütze später sehr hilfreich ist. Hier finden Sie eine Vorlage, die Sie für das Anfertigen eines Gedächtnisprotokolls nutzen können.
- Wenn die Polizei nicht schon während des Angriffs vor Ort war, können Sie sich überlegen, ob Sie im Nachhinein eine Anzeige machen möchten. Gern unterstützen wir Sie bei dieser Entscheidung. Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie den rechten Angriff entweder bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Lassen Sie sich von der Polizei eine Bestätigung der Anzeige und ein Aktenzeichen geben, mit dem Sie später den Stand der Ermittlungen erfragen können. Mehr zum Umgang mit der Polizei.
- Bleiben Sie nicht allein. Sprechen Sie mit Angehörigen und Freund*innen über den Angriff und kontaktieren Sie die Beratungsstellen wie die Opferperspektive. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Psychische Folgen eines rechten Angriffs
Ein rechter Angriff ist eine einschneidende Erfahrung für Betroffene und kann weitreichende Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit haben.
Möglicherweise müssen Sie danach ständig an den Vorfall denken, haben Angst, Ihre Wohnung zu verlassen, oder meiden bestimmte Orte und Situationen, die mit dem Erlebten zu tun haben. Vielleicht haben Sie mit Schlafstörungen und Albträumen zu kämpfen und/oder merken, dass Sie reizbarer sind als zuvor oder sich stark zurückziehen. Viele Betroffene quält die Frage, warum es zu dem Angriff gekommen ist und ob er hätte verhindert werden können. Wichtig ist, dass Sie mit Ihren Ängsten und Ihren Gefühlen nicht alleinbleiben. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Freund*innen darüber, wie es Ihnen geht.
Die hier genannten psychischen Symptome sind zunächst einmal vollkommen normale Reaktionen auf einen gewalttätigen Vorfall und vergehen zumeist mit der Zeit. Wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand allerdings über mehrere Wochen nicht verbessert oder sogar verschlechtert, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen.
Weitere Hinweise zum Umgang mit traumatischen Erfahrungen finden Sie hier:
Informationen über Handlungsmöglichkeiten nach traumatischen Erfahrungen (mehrsprachig)
Was mache ich mit meinen Ängsten?
Ein Angriff kommt oft unerwartet. Wenn die Täter*innen von Ihnen ablassen, heißt das nicht, dass der Angriff nun überstanden ist. Die Reaktionen danach sind von Person zu Person unterschiedlich. Zumindest in der ersten Zeit haben viele Angegriffene Albträume und fühlen sich unsicher. Einige werden panisch, wenn sie an den Ort des Geschehens kommen oder Rechte auf der Straße sehen. Solche Folgeerscheinungen sind nicht ungewöhnlich. Die Psyche hat gut damit zu tun, die erlebte Störung des alltäglichen Sicherheitsempfindens zu verarbeiten, und ist alarmiert. Bleiben Sie damit nicht alleine: Suchen Sie sich Personen, mit denen Sie über das Erlebte reden können – auch, wenn Sie am liebsten alles so schnell wie möglich vergessen wollen. Wenn es Ihnen nach einigen Wochen immer noch so geht, wenn Sie die Bilder nicht los werden oder schlecht schlafen, wenn Sie sich nicht mehr draußen aufhalten, weil Sie sich nicht sicher fühlen, wenn Sie sich schlecht konzentrieren können oder ungewöhnlich reizbar sind, dann sollten Sie sich Rat holen. Eine Platzwunde ist für alle sichtbar und natürlich geht man damit zum Arzt. Die psychischen Folgen sieht man zwar nicht. Aber auch diese Verletzungen müssen heilen und bei ihrer Heilung unterstützt werden. Das sollte von niemandem unterschätzt werden! In Brandenburg bietet die Opferhilfe kostenlose psychologische Beratungsgespräche an. Die Therapeut*innen können Ihnen sagen, wie Sie besser mit der Angst umgehen können. Wenn Sie wollen, helfen wir Ihnen, eine gute Beratung oder Therapie zu finden. Wir kümmern uns, wenn nötig, auch um die Kostenübernahme dafür.
Was kann ich tun, wenn ich Zeug*in eines rechten Angriffs werde?
Als Zeug*in eines rechten, rassistischen oder antisemitischen Angriffs ist es wichtig, die Betroffenen nicht alleine zu lassen und sie zu unterstützen. Für Betroffene ist es oftmals fast genauso schlimm wie der Angriff selbst, dass niemand eingegriffen oder Hilfe angeboten hat. Hier sind ein paar einfache Tipps, wie Sie Betroffenen in einer solchen Situation zur Seite stehen können.
Machen Sie sich ein Bild von der Situation und holen Sie Hilfe:
- Selbstschutz beachten: In manchen Fällen ist es wichtig, sofort einzugreifen. Ansonsten gilt es, die Situation zunächst kurz zu beobachten, um die Lage einzuschätzen und sich nicht selbst zu gefährden. Wie viele Personen sind betroffen? Zu wievielt sind die Täter*innen? Sind sie bewaffnet?
- Sprechen Sie umstehende Personen an: z. B. „Kommen Sie mit und helfen Sie mir, einzuschreiten“ oder „Rufen Sie bitte die Polizei“.
- Rufen Sie ansonsten selbst unter der kostenlosen Nummer 110 die Polizei. Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und was passiert.
- Sprechen Sie Verantwortliche vor Ort an, z.B. das Fahrpersonal in Bus oder Straßenbahn: „Können Sie bitte sofort anhalten/mitkommen, eine Person wird angegriffen.“
- Wenn Sie sich dadurch nicht selbst gefährden, machen sie Fotos oder Videoaufnahmen der Täter*innen.
Bieten Sie Ihre Hilfe an:
- Sprechen Sie die betroffene Person an und fragen Sie, was Sie für sie tun können.
- Fordern Sie die Täter*innen von einem Sicherheitsabstand aus ruhig, aber bestimmt auf, die betroffene Person in Ruhe zu lassen: „Hören Sie damit auf! Wir haben die Polizei gerufen.“
- Bringen Sie die betroffene Person in Sicherheit und bieten Sie weitere Hilfe an. Wenn die Person verletzt ist, bieten Sie an, sie ins Krankenhaus zu begleiten oder Angehörige anzurufen.
- Stellen Sie sich nach der Tat als Zeug*in zur Verfügung. Das kann für die Strafverfolgung der Täter*innen von großer Wichtigkeit sein. Schreiben Sie hierfür ein Gedächtnisprotokoll.
- Kontaktieren Sie die Opferperspektive. Wir beraten auch Angehörige und Freund*innen von Betroffenen sowie Zeug*innen eines rechten Angriffs.
Zum Umgang mit der Polizei
Was habe ich davon, wenn ich eine Anzeige mache?
Nach einer Anzeige ist die Polizei verpflichtet, zu ermitteln. In den meisten Fällen kommt es auch zu einem Gerichtsverfahren. Die Angreifenden werden für das, was sie mit Ihnen gemacht haben, angeklagt und bestenfalls verurteilt. Ohne Anzeige wird der Vorfall vielleicht nicht bekannt und hat somit für die Rechten keine Folgen.
Viele Rechte setzen darauf, dass niemand sie anzeigt. Dann können sie einfach weitermachen. Mit einer Anzeige machen Sie ihnen klar, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen. Das kann Ihnen Respekt verschaffen!
Zeigen Sie eine rechte Gewalttat an, findet der Angriff Eingang in Statistiken und kann öffentlich thematisiert werden – zum Beispiel durch unsere Beratungsstelle. Wenn rechte Angriffe angezeigt werden, kann niemand behaupten: So etwas gibt es in unserer Stadt nicht …
Sie zögern vielleicht, weil Sie die Rache der rechten Täter*innen fürchten? Es ist richtig, dass die angezeigte Person in der Regel erfährt, wer den Tatvorwurf erhoben hat. Das ist unangenehm. Auf der anderen Seite hat eine Anzeige eine abschreckende Wirkung auf die Täter*innen. Den meisten Beschuldigten ist klar, dass sich jeder Einschüchterungsversuch gegen Sie oder andere Zeuginnen negativ auf das laufende Strafverfahren auswirken würde. Zeugenbedrohung wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft ernst genommen.
Wenn Sie unsicher sind, können wir die Vor- und Nachteile einer Anzeige in dem konkreten Fall in der Beratung gemeinsam durchsprechen.
Was ist bei der Anzeige zu beachten?
Wenn Sie nach einem rechten Angriff wollen, dass die Täter vor Gericht gestellt werden, dann sollten Sie eine Anzeige erstatten. Eine Anzeige bedeutet, einen Vorfall bei einer Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft bekannt zu geben. Es ist am besten, die Anzeige möglichst bald nach der Tat zu stellen. Dann ist die Chance größer, dass die Täter von der Polizei ermittelt werden. Wenn Sie sich erst später für eine Anzeige entscheiden, ist diese aber immer noch möglich. Als Betroffener sind Sie der wichtigste Zeuge. Oft werden Sie direkt nach der Anzeige zu dem Tatgeschehen befragt. Die Polizei will genau wissen, was passiert ist. Dabei hilft Ihnen, wenn Sie das, was passiert ist, in einem Gedächtnisprotokoll aufgeschrieben haben. Mit der Anzeige sollten Sie auch einen Strafantrag stellen. Einige Straftatbestände werden nur verfolgt, wenn Sie als Geschädigte mit einem Strafantrag erklären, dass Sie das wollen. Das geht aber nur bis drei Monate nach der Tat.
Lassen Sie sich von der Polizei eine Bestätigung Ihrer Anzeige und Ihres Strafantrags geben. Dazu ist die Polizei verpflichtet. Auf der Bestätigung finden Sie eine »Tagebuchnummer«. Die brauchen Sie, wenn Sie nach dem Stand des Verfahrens fragen wollen. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, dann muss der Strafantrag durch Ihren Vater oder Ihre Mutter bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Sollten Sie die Angreifer nicht genau erkannt haben, dann beschreiben Sie sie exakt so, wie Sie sie in Erinnerung haben. Wenn Sie es nicht so genau wissen, sagen Sie das der Polizei – das ist kein Problem. Wir können Sie auch zur Polizei begleiten.
Was ist alles strafbar?
Es gibt außer der körperlichen Gewalt noch weitere Handlungen und Symbole, die laut Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich verfolgt werden können. Oft begehen Rechte auch mehrere Straftaten gleichzeitig, die Sie anzeigen können. Beleidigung und Bedrohung sind strafbar. Wenn Sie mit Gewalt oder Drohungen gezwungen werden, etwas zu machen (oder zu lassen), nennt man das Nötigung. Das ist auch strafbar. Das Tragen oder Verbreiten von rechten Symbolen, Liedern und Parolen, die als verfassungswidrig erklärt wurden, ist verboten. Hierzu zählen unter anderem das Hakenkreuz, SS-Runen, das Keltenkreuz sowie alte Nazi-Parolen (»Heil Hitler«) und der Hitlergruß. Auch die Symbole von Neonazigruppen, die verboten wurden, z.B. Blood and Honour, gehören dazu. Wenn Rechte Nazi-Verbrechen leugnen, besonders die Vernichtung in den Konzentrationslagern, ist das strafbar. Das gleiche gilt für Äußerungen, die Personengruppen (z.B. Ausländer, Juden, Behinderte, Obdachlose) als minderwertig erklären und ihnen die Menschenrechte absprechen. Das ist Volksverhetzung (§ 130 StGB). Alle diese Dinge können angezeigt werden. Damit können Sie den Rechten die Hetze erschweren und der Polizei einen Anlass geben, tätig zu werden. Wenn Sie z.B. mitbekommen, wie jemand rassistisch beschimpft wird, kann eine Anzeige auch eine Form des Eingreifens sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Handlung oder Äußerung strafbar ist, können Sie uns einfach anrufen und fragen.
Was tun, wenn sich die Polizei nicht korrekt verhält?
Viele Polizisten haben selbst etwas gegen Rechte und sind völlig korrekt. Es kommt aber auch vor, dass Betroffene von Polizeibeamten nicht ernst genommen werden. Manchmal wird ihnen sogar die Verantwortung für den rechten Angriff zugeschoben – besonders, wenn die Beamten gleich sehen, dass Sie z.B. links sind oder Punk. Um blöde Situationen von vornherein zu vermeiden, lassen Sie sich von guten Freunden oder Familie begleiten. Machen Sie Ihre Anzeige mit Hilfe eines ausführlichen Gedächtnisprotokolls, dann kann Sie keiner verunsichern. Sollten sich die Beamten nicht korrekt verhalten, z.B. indem sie Ihre Anzeige nicht entgegen nehmen oder Ihnen nahe legen, es wäre alles Ihre Schuld, dann müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen unangemessenes Verhalten von Beamten vorzugehen. Das kann ein Gespräch mit dem Beamten oder dem Vorgesetzten sein oder auch eine formale Dienstaufsichtsbeschwerde. Wichtig ist in so einem Fall, dass Sie sich vorher genau überlegen, was Sie erreichen wollen. Wichtig ist auch, dass Sie sich dafür Hilfe holen. Sich alleine mit einer Behörde anzulegen, bringt wenig und ist eher frustrierend. Wenn Sie auf der Polizeiwache schlecht behandelt wurden, können wir die Polizei um ein Gespräch bitten oder Ihnen helfen, eine Beschwerde zu machen.
Wieso bin ich plötzlich selbst beschuldigt?
Es kann passieren, dass die Rechten gegen Sie eine Anzeige stellen. Das heißt aber nicht, dass Sie auch vor Gericht als Beschuldigter stehen werden. Bei einer Anzeige hat die Polizei eben zu ermitteln. Eine Rechtsanwältin kann Ihnen in solchen Fällen helfen, mehr Klarheit zu bekommen. Wenn Sie vermuten, dass die Rechten Sie angezeigt haben, ist es sinnvoll, eine eigene Anzeige gegen die Täter zu machen. So können Sie frühzeitig Ihre Sicht des Tatgeschehens in die Ermittlungsakten einbringen. Wenn die Rechten Sie angezeigt haben, wird die Polizei Sie wahrscheinlich (auch) als Beschuldigten vorladen. Sie müssen Ihnen immer gleich sagen, ob Sie als Betroffener (also Zeuge) oder als Beschuldigter befragt werden. Das ist für Sie auch sehr wichtig zu wissen. Denn als Beschuldigter sind Sie in einer anderen Situation und haben auch andere Rechte. Zum Beispiel müssen Sie sich nicht selbst belasten und dürfen deshalb die Aussage verweigern. Grundsätzlich haben Sie das Recht auf Notwehr. Das heißt, es ist Ihr gutes Recht und nicht strafbar, sich gegen einen rechten Angriff zu verteidigen. Ob Ihre Verteidigung von der Polizei oder vor Gericht als Notwehr anerkannt wird, kann eine komplizierte Sache sein. Wenn Sie sich gewehrt und dabei vielleicht den Angreifer verletzt haben, sollten Sie das auf jeden Fall mit Ihrer Rechtsanwältin besprechen. Sie kann Ihnen sagen, wie Sie sich bei den Vernehmungen verhalten sollten; sie kann Sie auch zur Polizei begleiten. Wir kennen gute Anwältinnen, die Sie unterstützen werden.
Zur Situation bei Gericht
Warum eine Anwält*in und was bringt die Nebenklage
Nach der Anzeige wird die Polizei erst einmal einige Wochen, manchmal auch Monate, ermitteln. Anschließend wird sie die Akte mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft vorlegen, die dann noch eigene Ermittlungen durchführen kann. Wenn Sie keine Anwält*in haben, bekommen Sie von dem ganzen Ermittlungsverfahren außer Ihrer Vernehmung nichts mit. Irgendwann erhalten Sie ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, in dem entweder steht, dass das Verfahren eingestellt wurde (weil z.B. niemand als Tatverdächtige*rermittelt wurde) oder dass Sie als Zeug*in zur Gerichtsverhandlung geladen werden. Dort werden Sie dann als »ganz normale« Zeug*in behandelt werden: Sie werden zu einem bestimmten Zeitpunkt zu der schon laufenden Verhandlung geladen und müssen dann Ihre Aussage in Anwesenheit des Angeklagten, seiner Verteidigerin, des Richters und der Staatsanwältin machen. Irgendwann kommt es zur Urteilsverkündung. Das war’s. Sollten Sie sich für die Vertretung durch eine Anwält*in entscheiden, das heißt, sich als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligen, sieht das Ganze anders aus. Über die Anwält*in, Ihre Nebenklagevertretung, können Sie bereits vor dem Gerichtsverfahren Einsicht in die Akten erhalten. So wissen Sie zum Beispiel frühzeitig, was die Rechten bei der Polizei ausgesagt haben. Sie können auch kontrollieren, ob in der Akte alle wichtigen Angaben auftauchen, die Sie als Zeug*in gemacht haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Ihre Anwält*in vor und während des Gerichtsverfahrens Beweisanträge stellen kann. Sie kann so dafür sorgen, dass der rechte Hintergrund der Tat deutlich wird und damit verhindern, dass der Angriff als unpolitische Auseinandersetzung abgetan wird. Als Nebenklagevertretung ist Ihre Anwält*in beim ganzen Gerichtsprozess dabei. Damit hat sie auch die Möglichkeit, Fragen an die Angeklagten, an Zeug*innen und Sachverständige zu stellen. Als Nebenklägerin könnten auch Sie von Anfang an dabei sitzen. Da Sie aber auch Zeug*in sind, ist es manchmal besser, wenn Sie erst nach Ihrer Aussage im Gerichtssaal Platz nehmen. So machen Sie klar, dass Ihre Aussage nicht von dem beeinflusst ist, was Sie schon gehört haben. Ihre Anwält*in steht Ihnen bei der Zeugenbefragung zur Seite. Sie kann provozierende oder unsachliche Fragen der Verteidiger, also der Anwält*innen der Rechten, zurückweisen. Voraussetzung für die Nebenklage ist, dass die Angeklagten zum Tatzeitpunkt über 18 Jahre alt waren. Außerdem ist eine Nebenklage bei Nötigung, Bedrohung, Brandstiftung und Sachbeschädigung nicht möglich. Wenn Sie beleidigt oder geschlagen wurden, können Sie in jedem Fall Nebenklägerin werden. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, kann die Anwält*in nur von Ihren gesetzlichen Vertreterinnen beauftragt werden. Das ist der Stand von 2017. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Nebenklage können sich immer wieder ändern. Fragen Sie deshalb besser bei uns oder Ihrer Anwält*in nach. Wenn Sie Nebenklägerin werden wollen, helfen wir Ihnen, eine gute Anwält*in zu finden.
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen haben, dann wird die Akte bei Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet dann, ob die Beweisführung ausreicht, um die Hauptverhandlung zu eröffnen. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, werden alle Prozessbeteiligten und Zeug*innen schriftlich über den Termin benachrichtigt. Bis dahin kann viel Zeit vergehen, manchmal bis zu zwei Jahre. Wenn ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt, dann muss das Gericht in der Regel innerhalb von sechs Monaten den Prozess eröffnen.
Wer sitzt alles im Gerichtssaal?
Wenn die Hauptverhandlung eröffnet wird, dann werden folgende Personen anwesend sein: Auf der einen Seite sitzen die Angeklagten mit ihren Verteidigerinnen, auf der gegenüberliegenden Seite sitzt die Staatsanwält*in, die im Interesse des Staates die Anklage erhebt. Wenn Sie sich zu einer Nebenklage entschieden haben, dann wird neben der Staatsanwaltschaft Ihre Anwält*in sitzen und daneben könnten Sie Platz nehmen. Vorne sitzen die Richter*innen, je nach Schwere der Tat sind das zwischen ein und drei Berufsrichter*innen und zwei Laienrichter*innen (Schöffen). Außerdem gibt es noch einen Protokollanten und eventuell Sachverständige sowie ggf. weitere Verfahrensbeteiligte. Wenn die Angeklagten über 18 Jahre alt sind, ist die Öffentlichkeit zugelassen. Überlegen Sie sich in dem Fall, wen Sie aus Ihrem Bekanntenkreis mobilisieren können. Die Anwesenheit Ihrer Unterstützerinnen kann Ihnen die belastende Situation leichter machen. Es ist nicht einfach, seinen Angreifern gegenüber zu sitzen und vor ihnen zu sprechen. Auch kann es unangenehm sein, wenn ihre »Kameraden« im Publikum sitzen. Aber wenn Ihre Unterstützerinnen zahlreich und rechtzeitig kommen, gibt es keinen Platz mehr für Kameraden! Für Ihre Zeugenaussage werden Sie auf einem Stuhl, hinter einem kleinen Tisch, in der Mitte des Gerichtssaals Platz nehmen müssen. Das ist etwas unangenehm, aber nicht zu vermeiden. Versuchen Sie, sich von den Rechten schräg neben Ihnen nicht irritieren zu lassen. Konzentrieren Sie sich am besten auf die Richter*innen. Nachdem Sie Ihre Aussage gemacht haben, können Sie sich entweder ins Publikum oder neben Ihre Anwält*in setzen.
Ihre Zeugenaussage: Warum fragen die alles noch einmal?
Trotz der Vernehmungen bei der Polizei wird vor Gericht noch einmal sehr ausführlich nach dem Tatgeschehen gefragt. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Das ist normal und bedeutet nicht, dass Ihnen nicht zugehört oder nicht geglaubt wird. Details – In welcher Hand hielt der/die Täter*in die Flasche? Wie viele Sekunden vergingen zwischen dem klirrenden Geräusch und dem Schlag? – spielen in der juristischen Beurteilung eine große Rolle. Hinzu kommt ein formaler Grund: Das Gericht kann nur die Dinge berücksichtigen, die in der Hauptverhandlung noch einmal erwähnt wurden. Weitere Wiederholungen kommen dadurch zustande, dass Ihnen alle Prozessbeteiligten Fragen stellen können. Auch die Verteidigerinnen der Angeklagten werden Sie befragen. Ihr Job ist es, die Rechten zu verteidigen und Sie als Zeug*in unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Also werden sie entsprechende Fragen stellen. Je mehr die Richterin schon gefragt hat und Sie bereits geschildert haben, desto weniger bleibt der Verteidigung zu fragen. Falls Sie sich zur Nebenklage entschieden haben, haben Sie Ihre Anwält*in, die eingreifen kann, wenn die Verteidiger*innen der Rechten unsachliche Fragen stellen. Wenn Sie wollen, sprechen wir vor der Verhandlung den Ablauf mit Ihnen durch, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Wir begleiten Sie auch zur Gerichtsverhandlung.
Geld
Wer übernimmt die Arztkosten?
Sollten Sie nach einem Angriff verletzt sein, so dass Sie länger in ärztlicher Behandlung bleiben müssen, oder sollten Folgen des Angriffs sogar dauerhaft zurück bleiben, dann können Sie einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung. Die Versorgungsämter übernehmen die Kosten der sogenannten Heil- und Krankenbehandlung, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Wenn Ihre Brille kaputt gegangen ist, können Sie Geld für eine neue beantragen. Die Ansprüche haben das ganze Leben lang Gültigkeit. Wenn zum Beispiel Jahre später als Folge des Angriffs eine Zahnoperation notwendig wird, wird das finanziert. Das Antragsformular bekommen Sie beim Landesamt für Versorgung. Dort müssen Sie es auch wieder einreichen. In dem Antrag müssen Sie das Tatgeschehen und die gesundheitlichen Folgen schildern und Sie müssen ärztliche Atteste beilegen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Anzeige gemacht haben. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen Ihre gesetzlichen Vertreter*innen den Antrag unterschreiben. Sie können das Antragsformular auch von uns bekommen und wir helfen Ihnen, es auszufüllen.
Wer zahlt meine Anwält*in?
Als Betroffene rechter Gewalt sollen Sie nicht auch noch Geld zahlen müssen, um Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Für die Finanzierung können Sie verschiedene Anträge stellen. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen die Anträge von Ihren gesetzlichen Vertreterinnen unterschrieben werden. In vielen Fällen sind die Anträge eher eine Absicherung für Sie. Denn: Wird ein Beschuldigter rechtskräftig verurteilt, dann muss er alle Kosten des Verfahrens tragen, also auch Ihre Anwaltskosten! Dennoch ist es wichtig, die Anträge vorher zu stellen, damit Sie am Ende nicht doch auf den Kosten sitzen bleiben. PROZESSKOSTENHILFE Wenn Sie kein hohes Einkommen und auch kein Vermögen haben, dann sind Sie in der Regel berechtigt, Prozesskostenhilfe (PKH) zu erhalten. Das heißt, die Gerichtskasse übernimmt die Kosten für Ihre Anwält*in. Den Antrag kann Ihnen Ihre Anwält*in geben und erklären. DEUTSCHER ANWALTVEREIN Sollte der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden, können Opfer rechter Straftaten Geld vom Deutschen Anwaltverein (DAV) bekommen. Ihre Anwält*in kann einen Antrag stellen. WEIßER RING Die bundesweite Organisation Weißer Ring hilft Opfern von Straftaten. Dort können Sie einen »Rechtsberatungsschein« erhalten, mit dem Sie den ersten Besuch bei Ihrer Anwält*in bezahlen können. Wenn eine Finanzierung durch andere Stellen nicht erreicht wurde, kann der Weiße Ring, nach einer entsprechenden Prüfung der Einkommenslage, manchmal auch für die Kosten der Nebenklage aufkommen. GERICHTLICHE BEIORDNUNG DER NEBENKLAGE Bei besonders schweren Straftaten (z.B. versuchter Totschlag) kann die Nebenklagevertretung vom Gericht bestellt werden. In diesen Fällen ist von Anfang an klar, dass die Anwaltskosten vom Staat übernommen werden. Wir klären für Sie, was Sie bei welcher Stelle beantragen können, und helfen Ihnen bei den Anträgen.
Wie bekomme ich Schmerzensgeld?
Ein Strafverfahren zielt darauf, eine Straftat festzustellen und die Täter*innen zu einer Strafe zu verurteilen. Die Ansprüche, die Sie als verletzte Person haben, z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld, spielen dabei erst einmal keine Rolle. Die müssen Sie in einem eigenen Verfahren durchsetzen, das sich Zivilverfahren nennt. Es gibt die Möglichkeit, das Zivilverfahren mit dem Strafverfahren zu verbinden, also Ihre Ansprüche gegen die Täter*inne gleich mit zu verhandeln. Eine solche Verbindung nennt sich »Adhäsionsverfahren« und muss von Ihrer Anwält*in beantragt werden. Das hat einige Vor- und einige Nachteile. Am besten erörtern Sie das mit Ihrer Anwält*in. Im Normalfall werden Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Zivilverfahren verhandelt. Ihre Anwält*in kann ein solches Verfahren durch eine Zivilklage beim Zivilgericht einleiten. Das ist aber erst sinnvoll, wenn das Strafverfahren bereits gelaufen und die Rechten vom Gericht rechtskräftig verurteilt wurden. Sollte dies der Fall sein, dann können Sie es mit einer Zivilklage gegen die Täter*innenversuchen. Einen Haken gibt es bei der Sache: Sollten die Täter*innenweder Geld noch Vermögen besitzen, dann nützt Ihnen auch das beste Gerichtsurteil nichts. Denn solange von den Täter*innennichts einzutreiben ist, werden Sie von ihnen auch nichts bekommen. Eine Entschädigung für Opfer rechter Gewalt kann da eine Alternative zu einem Zivilverfahren sein. Wenn der Zivilprozess Aussicht auf Erfolg hat, dann stehen Ihnen zur Finanzierung der Anwaltskosten ähnliche Möglichkeiten offen wie beim Strafverfahren. Wir können Ihnen sagen, welche Anwält*innen gut in Zivilrecht sind, und Ihnen helfen, eine Klage zu finanzieren.
Entschädigung für Opfer rechter Gewalt
Eine unkomplizierte Möglichkeit, eine Entschädigung zu bekommen, bietet das Bundesamt für Justiz. Dort können Sie einen Antrag stellen, in dem Sie Angaben zum Vorfall und den Folgen machen. Gemeint sind damit sowohl körperliche Schäden als auch psychische Folgen. Wenn Sie seit dem Angriff Schlafstörungen, schlechte Träume oder Angstzustände haben, sollten Sie das schreiben. Ärztliche Atteste sind wichtig und sollten dem Antrag beigelegt werden! Das Bundesamt prüft den rechten Tathintergrund anhand des Antrages und der Ermittlungsakten. Es ist gut, aber nicht notwendig, wenn die Tat von der Polizei oder einem Gericht als rechts gewertet wird. Wenn klare Hinweise auf eine rechte Tat da sind, können Sie auch einen Antrag stellen, wenn die Täter*innen nicht ermittelt wurden. Voraussetzung ist aber, dass die Tat angezeigt wurde. Das Bundesamt zahlt Ihnen dann eine symbolische Entschädigung. Das Geld, das an Sie gezahlt wurde, fordert das Bundesamt durch eine Klage von den Täter*innen ein. Wir können Ihnen helfen, den Antrag auszufüllen.
Öffentlichkeit
Wie gehe ich mit den Medien um?
Die Medien interessieren sich für rechte Aktivitäten und besonders für Straftaten. Sie haben auch ein Recht, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Daher wird über Straftaten berichtet, unabhängig davon, ob Betroffene das wollen oder nicht. Journalistinnen berichten aber auch gern über diejenigen, die angegriffen wurden. Was spricht dafür? Weite Teile der Gesellschaft weigern sich, rechte Gewalt überhaupt als Problem zu sehen. Viele Kommunalpolitikerinnen wollen den Eindruck vermeiden, dass es in »ihrer Gemeinde« Rechtsextremismus gibt. Diese »Bei uns gibt es das nicht«-Haltung unterstützt die Rechten. Wenn Sie sich als Betroffener in die Öffentlichkeit begeben, geht diese Rechnung nicht mehr auf. Sie können also dazu beitragen, dass das Problem rechter Gewalt ernsthafter thematisiert wird. Was spricht dagegen? Wenn Sie in die Öffentlichkeit gehen, werden Sie mit neuen Erwartungen konfrontiert. Sie werden, zumindest bei Ihnen im Ort und für eine gewisse Zeit, zur »öffentlichen Person« – Ihr Verhalten wird genauer beobachtet und beurteilt. Das kann unangenehm sein. Wenn Sie selbst angegriffen wurden, sollten Sie sich überlegen, ob Sie wollen, dass über Sie und das, was Ihnen passiert ist, berichtet wird. Sie können meistens nicht verhindern, dass die Tat in den Medien bekannt gemacht wird. Aber wenn Sie es nicht wollen, dürfen Journalistinnen nicht Ihren vollen Namen in der Zeitung schreiben, kein Bild von Ihnen veröffentlichen und auch keine Dinge aus Ihrem Privatleben erwähnen. Das ist Ihr Recht. Das gilt aber nur uneingeschränkt, solange Sie sich nicht selbst in die Öffentlichkeit begeben. Wenn Sie und Ihre Unterstützerinnen andere, die von Rechten angegriffen wurden, durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wollen, müssen Sie zuerst klären, ob die Betroffenen das überhaupt wollen. Das gilt auch, wenn Sie einen Angriff publik machen, den Namen der betroffenen Person aber nicht nennen. Wenn der Vorfall noch nicht bekannt ist, werden sich möglicherweise Journalistinnen an Sie wenden. Die wollen immer gerne mit Betroffenen sprechen. Wenn Sie ihnen den Kontakt nicht vermitteln, versuchen sie selbst herauszufinden, wer die Person ist. Wenn der Vorfall nicht angezeigt wurde, kann es sein, dass Sie die Polizei fragt, wer die Betroffenen sind. Oft wird über Gewalttaten berichtet, aber der politische Hintergrund wird verschwiegen. Das liegt meist daran, dass die einzigen Quellen Berichte von Polizei und Staatsanwaltschaft sind. Diese wollen sich vor Abschluss der Ermittlungen oft nicht öffentlich festlegen. Manchmal gibt die Polizei den politischen Hintergründen auch kein Gewicht. Indem Sie eigene Öffentlichkeitsarbeit machen, können Sie Ihre Sicht in die Medien bringen und so dazu beitragen, dass sich die öffentliche Wahrnehmung ändert. Wir können Sie im Umgang mit Medien beraten und Ihnen helfen, Kontakt mit Journalist*innen herzustellen – oder zu vermeiden.
Öffentlichkeitsarbeit
Wollen Sie, dass über rechte Angriffe gegen Sie (oder Ihre Unterstützerinnen) in den Medien berichtet wird? Mittel und Wege, die Öffentlichkeit zu erreichen, gibt es viele. Das kann ein Hintergrundgespräch mit einer Journalistin sein, aber auch eine Veranstaltung in der Gemeinde, eine Demo oder der Besuch bei einer Sitzung des Gemeinderats. Meistens haben Sie viel bessere Möglichkeiten, wenn Sie sich Verbündete suchen, die Ihre Sache unterstützen, bevor Sie in die Medienöffentlichkeit gehen. Welche Form sich eignet, müssen Sie entscheiden. Überlegen Sie sich folgende Punkte:
- Was soll erreicht werden?
- Wer soll angesprochen werden?
- Mit wem wollen Sie zusammenarbeiten? (Toleranz-Bündnis, Gewerkschaft, Flüchtlingsinitiative, Antifa, Kirche, Parteien)
Der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sollte von allen Beteiligten – besonders den direkt Betroffenen! – bewusst gewählt sein. Das größte Interesse gibt es in der Zeit direkt nach einem Angriff, zu einem Prozessbeginn oder zur Urteilsverkündung. Als Betroffene*rkönnen Sie sich überlegen, ob Sie anonym bleiben wollen. Das können Sie vorher vereinbaren, wenn Sie sich dafür entscheiden, mit einer Journalistin zu sprechen. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten gilt für Sie als Betroffene*r, aber genauso für die Rechten. Selbst wenn Sie nach einem rechten Angriff genau wissen, wer die Täter*innensind – solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, gelten sie rechtlich gesehen als unschuldig. In den Medien werden sie deshalb in der Regel als »Tatverdächtige« bezeichnet und ihre vollständigen Namen werden nicht genannt. Wenn Tatverdächtige öffentliche Personen sind, also zum Beispiel Funktionärinnen rechter Organisationen, gilt dieser Schutz nur eingeschränkt. Es kann jedenfalls sein, dass Rechte Sie verklagen (und sich als Opfer stilisieren), wenn Sie bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit Ihre vollen Namen nennen. Wenn Sie wollen, können wir Ihnen helfen, Kontakt mit anderen Gruppen und Organisationen oder der Stadt aufzunehmen, und Ihnen Tipps geben, wie Sie in die Medien kommen.
Wie schreibe ich eine Pressemitteilung?
Pressemitteilungen von Privatpersonen finden oft keine Beachtung. Bilden Sie eine Gruppe oder fragen Sie Initiativen, ob sie unter ihrem Namen, aber in Ihrem Interesse eine Pressemitteilung verschicken können. Vielleicht haben die ja auch schon Kontakte zu den Medien? In Ihren Veröffentlichungen sollten Sie immer eine Kontaktmöglichkeit angeben.
- Wecken Sie mit der Überschrift Interesse.
- Beantworten Sie im ersten Absatz die Fragen: wer? was? wann? wo? wie? warum?
- Fassen Sie sich kurz, schreiben Sie nur Ihr wichtigstes Anliegen und die unbedingt nötigen Zusatzinformationen auf.
- Schreiben Sie Sachen, die wirklich stimmen, geben Sie möglichst Quellen an und übertreiben Sie nicht.