VBRG zur Anhörung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

7. September 2020

Der Kabinettsausschuss muss die Überlebenden und Hinterbliebenen rechtsexterroristischer, rassistischer und antisemitischer Attentate und Gewalt zu einer eigenen Anhörung einladen.

Wir brauchen eine konkrete Agenda gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus, die die Situation von Betroffenen rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Gewalt tatsächlich verbessert – und keine Symbolpolitik!

Gemeinsam mit anderen Initiativen, Verbände, NGOs und Wissenschaftler*innen ist auch der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. am 2. September zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingeladen worden. Ob sich die hunderten von Betroffenen rassistischer, rechter und antisemitischer Gewalt und die sie unterstützenden VBRG-Mitgliedsorganisationen über diese Einladung freuen werden, wird sich allerdings erst zeigen, wenn der Kabinettsausschuss eine konkrete Agenda gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus beschließt und auf Symbolpolitik und Sonntagsreden verzichtet.

Der Perspektive der Angegriffenen – der Hinterbliebenen und Überlebenden der rechtsterroristischen Attentate von Hanau und Halle, der hunderten von rassistischer Alltagsgewalt Traumatisierten und Verletzten – Gehör zu verschaffen und in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu stellen, ist seit zwei Jahrzehnten das zentrale Anliegen der spezialisierten und professionellen Beratungsstellen. Daraus ergeben sich auch unsere Forderungen:

„Wir sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre skeptisch, ob sich wirklich substantiell etwas verändern wird“, sagt Robert Kusche vom VBRG e.V.. „Denn am Kabinettstisch sitzen heute auch diejenigen, die die aktuellen Mobilisierungen von Rechts jahrelang verharmlost und unterschätzt und gleichzeitig die Asyl- und Aufenthaltsgesetze massiv verschärft haben.“ Damit wurde und wird es vielen Betroffenen rassistischer Gewalt unmöglich gemacht, einen angstfreien Alltag zu leben. „Wir benötigen daher jetzt eine klare Agenda gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus, die die Situation von Betroffenen wirklich verbessert.“

1. vgl. Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung des Bundestags-Innenausschusses zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“ vom 26.6.2020

2. vgl. Offener Brief an Justizministerin Christine Lambrecht: Rassismus und Antisemitismus vernichten wirtschaftliche Existenzen vom 12.5.2020

3. vgl. Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 24.7.2020: Stellungnahme zu Racial Profiling – Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen

4. „Von institutionellem Rassismus kann gesprochen werden, wenn durch individuell und/oder gemeinschaftlich geteilte Wertvorstellungen und Verhaltensweisen regelmäßig in alltäglichen Routinen und Ritualen zum Nachteil der von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen gehandelt wird. Gemeint sind mit ‚Institutionen‘ Regelsysteme sozialer Art, mithin verfestigte Rollenerwartungen zwischen Menschen mit festen Handlungserwartungen.“ Auszug aus dem Bericht der Rassismus-Enquete-Kommission des Thüringer Landtags; S. 64.; siehe auch S.59 ff.