Urteil im Prozess gegen Wittstocker Nazis
25. März 2002
In die Strafe für Karsten St. wurde der Besitz eines Schlagrings mit einbezogen. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der angeklagte Sven K. wurde freigesprochen, weil ihm nicht mit zweifelsfreier Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass er mit in die Wohnung eingedrungen war.



