Mobile Beratungsteams und Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt fordern: »Extremismusklausel« zurücknehmen!

16. November 2010

Eine erfolgreiche mobile Beratung gegen Rechtsextremismus sowie eine professionelle Beratung von Opfern rechter Gewalt basieren auf einem breit angelegten Netzwerk. Unsere Kooperationspartner kommen aus unterschiedlichen politischen und sozialen Feldern. Den gemeinsamen Nenner dieses Netzwerks bilden demokratische Grundüberzeugungen, die Menschenrechte und das konsequente Eintreten gegen Rechtsextremismus und für die Opfer. Wir können und wollen die politische Einstellung unserer Kooperationspartner nicht überprüfen. Die Netzwerke, die in den vergangenen Jahren aufgebaut worden sind, würden anhaltend geschwächt.

Die in Sachsen verwendete »Extremismusklausel« entstammt einem Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium, mit der ab dem kommenden Jahr eine Überprüfung aller vom Bund geförderten Vereine, Projekte und Initiativen geplant wird. Wir fordern das Familienministerium auf, diese Klausel zu streichen, die einem »Generalverdacht« gleichkommt. Eine Schwächung der Projekte und Initiative gegen Rechts wäre die Folge. Das kann niemand wollen!

Quelle:OPP