Bundesregierung verharmlost tödliche Dimension rechter Gewalt

12. Dezember 2008

»Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung wird die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus weiter verharmlost«, heißt es in einer Erklärung der Projekte aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Die Bundesregierung hatte in dieser Woche auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) hin die Zahl von 40 Tötungsdelikten seit 1990 genannt.

Mindestens vier Tötungsdelikte mit rechtem Hintergrund in diesem Jahr

Die Beratungsprojekte verweisen dabei auf vier Tötungsdelikte mit mutmaßlichem rechtem Hintergrund alleine im Jahr 2008, die nicht in den Zahlen des Bundes enthalten sind:

»Fälle müssen erneut geprüft werden«

Nach eigenen Recherchen der Opferberatungsprojekte und der Ausstellung »Opfer rechter Gewalt« des Vereins Opferperspektive, in der 136 Todesopfer rechter Gewalt für den Zeitraum von 1990 bis 2005 aufgeführt sind, liegt die Zahl rechter Tötungsdelikte deutlich höher.

Beispielhaft verweisen die Beratungsprojekte auf den Tod des 48-jährigen Hartmut Balzke im Februar 2003 in Erfurt. Der 48-Jährige starb nach einem Angriff von Rechten auf Punks. Erst fünfeinhalb Jahre nach der Tat zog das Landgericht Erfurt im Sommer dieses Jahres einen zur Tatzeit bekennenden Rechten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zur Rechenschaft. »Das Urteil und der Prozess wurden erst vor wenigen Monaten bundesweit in den Medien kommentiert«, so die Projekte. »Wie es dazu kommt, dass die Thüringer Sicherheitsbehörden diesen Fall dem Bund nicht nachgemeldet haben, bleibt unerklärlich.«

Die Beratungsprojekte erinnern daran, dass Bund und Länder schon 2001 zugesichert haben, alle Tötungsdelikte mit mutmaßlich rechtem Hintergrund seit 1990 anhand der seit 2001 bundesweit gültigen Kriterien für »politisch rechts motivierte Kriminalität« erneut zu überprüfen sowie regelmäßige Nachrecherchen zu veranlassen.

»Jetzt stellt sich die Frage, ob die Kriterien für politisch rechts motivierte Gewalttaten bei Tötungsdelikten immer noch nicht flächendeckend umgesetzt werden«, so die Projekte. »Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus informiert zu werden. Die Angehörigen, Hinterbliebenen und FreundInnen der Toten haben ein Recht darauf, dass die Motivation der Täter klar benannt wird.«

Informationen Jonas Frykman, Opferperspektive
Telefon 0151 59100080


 

links:

opfer-rechter-gewalt  [Rechte Tötungsdelikte 1990-2005]