Was tun nach einem rassistischen Brandanschlag?

4. Februar 2005

Was tun, wenn ein Brandanschlag auf einen Imbiss verübt wurde und eine rechtsextreme oder rassistische Tatmotivation vermutet werden muss? Manche Kommunen verschließen die Augen, in anderen Gemeinden erfasst eine lähmende Ratlosigkeit die politisch Verantwortlichen und alarmierten Bürger. Doch wie kann, wie sollte reagiert werden? Grundsätzlich gilt: Die Opfer brauchen Beistand; sie brauchen tätige Hilfe. Aus Erfahrungen in brandenburgischen Städten lassen sich bestimmte Empfehlungen ableiten – für die Betroffenen selbst, für kommunale Verantwortliche und für zivilgesellschaftliche Initiativen.

Empfehlungen an Imbissbetreiber:

Empfehlungen an Imbissbetreiber

Empfehlungen an Imbissbetreiber

(Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter, Abgeordnete in Gemeinderäten und Kreistagen)

Ob die im folgenden aufgezeigten einzelnen Vorschläge in einer Stadt sinnvoll sind, darüber kann nur eine genaue Beurteilung der konkreten Situation in der Kommune entscheiden. Wichtig dabei: die enge Abstimmung aller Aktivitäten mit den Betroffenen. Denn um sie geht es, es ist ihre Existenz, die von Vernichtung bedroht ist, die Täter wollten ihnen schaden und sie vertreiben. Ein Schlag hat sie aus dem Leben geworfen, das sie sich gerade aufbauen wollten, in einer solchen Schocksituation sollten sie nicht noch einmal zum bloßen Objekt gemacht werden, auch nicht mit gut gemeinten Reaktionen.

Empfehlungen an Imbissbetreiber

Zivilgesellschaftliche Initiativen und Aktionen, zum Beispiel Versammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen sind ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und rechtsradikale Gewalttäter.

Empfehlungen an Imbissbetreiber

Fremdenfeindlich motivierte Brandanschläge auf Imbisse erfordern die Übernahme staatlicher Verantwortung zur Prävention und zum Schadensausgleich. Besondere Hilfen und Angebote für Betreiber mit Migrationshintergrund sind erforderlich.